Das Bistum Passau folgt bei all seinen Entscheidungen den Empfehlungen der Behörden sowie des Robert-Koch-Instituts. Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand.
Grundsätzlich gilt für die Feier von Gottesdiensten, Bestattungen, Veranstaltungen und Versammlungen o.ä. für die Diözese Passau die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.