Am 1. und 2. November feiern wir Allerheiligen und Allerseelen.
Die katholischen Christen denken an diesen Tagen in besonderer Weise an ihre verstorbenen Angehörigen und an alle Verstorbenen. Gottesdienste und Gräbergang können im Rahmen der derzeit geltenden staatlichen Regelungen stattfinden.
Zur Feier von Allerheiligen und Allerseelen in Ihrer Pfarrei gelten grundsätzlich die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung sowie des Bistums Passau. Gottesdienste im Freien sind unter Gewährleistung der Abstandsregeln möglich, dies gilt auch für den Gang an die Gräber. Kann die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet werden, ist eine medizinische Maske zu tragen.
Hier finden Sie die aktuellen Regelungen in unserem Pfarrverband:
Stichwort: Allerheiligen und Allerseelen
Bereits seit dem 8. Jahrhundert feiert die römisch-katholische Kirche am 1. November den Allerheiligentag. Wie der Name zeigt verrät, ist es ein Gedenkfest für alle Heiligen. Bedacht werden nicht nur jene, die von einem Papst feierlich heiliggesprochen wurden. Auch alle Menschen, die ihren Glauben still gelebt, und ihr Christentum konsequent verwirklicht haben, stehen im Mittelpunkt. Jeder Mensch ist zur Heiligkeit berufen.
In Bayern ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag. Es handelt sich um einen „stillen Feiertag“.
Bereits am Tag nach Allerheiligen wird Allerseelen begangen. Die katholischen Christen denken an diesem Tag in besonderer Weise an ihre verstorbenen Angehörigen und an alle Verstorbenen. Für Familien ist es üblich, an diesem Tag die Gräber zu besuchen, Kerzen anzuzünden, für die Verstorbenen zu beten und Blumen zum Grab zu bringen. Bei einer feierlichen Prozession geht ein Geistlicher durch die Friedhofsreihen und segnet die Gräber. Der Tag ist geprägt von der Hoffnung der Auferstehung der Toten, weil Jesus Christus seinen Tod besiegt hat.
Foto: Simone Kehl / pbp