Kirchenverwaltung Künzing

Künzing - Wallerdorf - Forsthart

Die Kirchenverwaltung ist ein ehrenamtliches Gremium in katholischen Kirchengemeinden in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe ist die Verwaltung der Vermögensangelegenheiten der Kirchengemeinde bzw. der Kirchenstiftung.

Konkret übernimmt die Kirchenverwaltung folgende Aufgaben:

Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens: Dazu gehört der gewissenhafte und sparsame Umgang mit den finanziellen Mitteln, Grundstücken und Gebäuden der Kirchengemeinde.
Beschlussfassung über den Haushaltsplan: Die Kirchenverwaltung stellt den Haushaltsplan auf und überwacht dessen Einhaltung.
Führung des Inventarverzeichnisses: Sie ist verantwortlich für die Dokumentation aller beweglichen und unbeweglichen Güter der Kirchengemeinde.
Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume.
Anerkennung der Jahresrechnung.
Abschluss von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen.
Beantragung von Zuschüssen.
Beratung und Beschlussfassung 1 über Baumaßnahmen.

  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Zuwendungen.
  • Sorge für die Erfüllung ortskirchlicher Bedürfnisse, insbesondere den Aufwand für Gottesdienste und den Unterhalt der Kirchen.

Die Kirchenverwaltung ist somit das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde in Vermögensangelegenheiten. Sie arbeitet eng mit dem Pfarrer zusammen, der in der Regel den Vorsitz führt. Während der Pfarrgemeinderat den Pfarrer in seelsorglichen Fragen berät, ist die Kirchenverwaltung für die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange zuständig.

Die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind ehrenamtliche Gemeindemitglieder, die für eine bestimmte Amtszeit gewählt werden. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Größe der Kirchengemeinde (Anzahl der Katholiken). Wählbar sind in der Regel katholische, kirchensteuerpflichtige Gemeindemitglieder, die volljährig sind und ihren Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde haben.

In Bayern, wie in Ihrem Standort Künzing, sind die Aufgaben und die Organisation der Kirchenverwaltung im Bayerischen Kirchenstiftungsgesetz geregelt.

 

 

Kirchenpfleger

Thomas Brumm

 

Finanzminister

Josef Kühmeier

Maximilian Wagner

 

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