Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein ehrenamtliches Gremium in katholischen Kirchengemeinden.
Er ist die gewählte Vertretung der Gemeindemitglieder und bildet zusammen mit dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeitern das Leitungsteam der Pfarrei.
Die Hauptaufgaben des Pfarrgemeinderats lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Beratung und Unterstützung des Pfarrers: Der PGR berät den Pfarrer in allen wichtigen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, und unterstützt ihn bei der Leitung der Gemeinde.
- Mitgestaltung des pastoralen Lebens: Der PGR plant und gestaltet das vielfältige Leben in der Pfarrgemeinde mit. Dazu gehören Gottesdienste, Sakramentenvorbereitung, Bildungsangebote, caritative Projekte, Jugendarbeit, Seniorenarbeit, ökumenische Initiativen und vieles mehr.
- Vertretung der Anliegen der Gemeindemitglieder: Der PGR ist das Sprachrohr der Gemeindemitglieder und setzt sich für deren Anliegen und Bedürfnisse ein.
- Förderung des ehrenamtlichen Engagements: Der PGR wirbt um ehrenamtliche Mitarbeiter und unterstützt deren Engagement in den verschiedenen Bereichen der Pfarrei.
- Vernetzung und Koordination: Der PGR vernetzt die verschiedenen Gruppen, Verbände und Initiativen innerhalb der Pfarrgemeinde und koordiniert deren Aktivitäten.
- Mitverantwortung für die Sendung der Kirche: Der PGR trägt Mitverantwortung für die Erfüllung des kirchlichen Auftrags in der Welt, sowohl im spirituellen als auch im gesellschaftlichen Bereich.
Im Unterschied zur Kirchenverwaltung, die für die Vermögensangelegenheiten der Kirchengemeinde zuständig ist, konzentriert sich der Pfarrgemeinderat auf die pastoralen und inhaltlichen Fragen des Gemeindelebens. Beide Gremien arbeiten jedoch in der Regel eng zusammen, da viele Entscheidungen Auswirkungen auf beide Bereiche haben können.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats werden in der Regel alle vier Jahre von den katholischen Gemeindemitgliedern gewählt. Wählbar sind in der Regel katholische, volljährige Gemeindemitglieder. Die genauen Bestimmungen können je nach Diözese variieren.
In Ihrem Standort Künzing, Bayern, sind die Aufgaben und die Wahl des Pfarrgemeinderats in den diözesanen Satzungen und Wahlordnungen des Bistums Passau geregelt.