
Allerheiligen (All Saints‘ Day) ist ein christliches Hochfest,
das in der Westkirche, insbesondere in der katholischen Kirche,
immer am 1. November gefeiert wird.
Das Wichtigste dazu:
- Bedeutung: An diesem Tag wird aller Heiligen gedacht – sowohl der offiziell heiliggesprochenen als auch all jener, die nach christlichem Glauben heilig gelebt haben und deren Heiligkeit nur Gott bekannt ist. Es geht um die „verherrlichten Glieder der Kirche, die schon zur Vollendung gelangt sind“.
- Datum: Es ist ein fester Feiertag am 1. November.
- Feiertag in Deutschland: Allerheiligen ist ein gesetzlicher Feiertag in den folgenden fünf deutschen Bundesländern mit überwiegend katholischer Tradition:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
 
- Allerseelen: Direkt am 2. November schließt sich Allerseelen an, der Tag, an dem traditionell aller Verstorbenen gedacht und für deren Seelen gebetet wird. Oft verschmelzen die Bräuche des Totengedenkens (wie der Gräberbesuch und das Entzünden von Lichtern) in der Praxis bereits mit Allerheiligen.

1. Brauchtum und Traditionen
Obwohl Allerheiligen das Fest aller Heiligen ist, hat es sich stark mit dem Totengedenken von Allerseelen am 2. November verbunden. Die zentralen Bräuche sind daher meist auf den Friedhöfen zu finden:
- Gräberbesuch und Grabschmuck: Angehörige besuchen die Gräber ihrer Verstorbenen, reinigen, bepflanzen und schmücken sie besonders festlich, oft mit Gestecken, Kränzen und Tannenzweigen als Symbol der Hoffnung auf das ewige Leben und als Winterschutz.
- „Ewiges Licht“ und „Seelenlichter“: Auf den Gräbern werden Lichter und Kerzen (oft rote Grablaternen) entzündet. Sie symbolisieren das ewige Licht, die Anwesenheit Gottes und erinnern an die Verstorbenen. Ursprünglich sollten sie den Seelen im Fegefeuer leuchten.
- Gräbersegnung: Am Nachmittag von Allerheiligen oder an Allerseelen findet auf den Friedhöfen oft eine feierliche Gräbersegnung statt, bei der ein Priester oder Diakon die Ruhestätten segnet.
- Allerseelengebäck: In einigen Regionen (besonders in Süddeutschland und Österreich) gibt es den Brauch des Allerheiligen- oder Allerseelenzopfes (ein geflochtenes Hefegebäck), das früher oft an Arme oder Patenkinder verschenkt wurde.
2. „Stiller Feiertag“ und Tanzverbot
In den Bundesländern, in denen Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag ist, gilt er als „stiller Feiertag“ (oder „Gedenktag“), an dem bestimmte öffentliche Veranstaltungen aus Gründen der Ehrfurcht und Trauer untersagt sind.


