Sie sind gefragt!
Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um die Kirchenverwaltungswahlen 2024.
Kirchenverwaltungswahlen – die Menschen sind gefragt
Jede Kirchenstiftung ist eine juristische Person. Deshalb braucht sie Menschen, die für die Kirchenstiftung handeln. Die Kirche vor Ort ist auf das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen angewiesen, damit Kirche lebendig bleibt. Neben dem Pfarrgemeinderat ist die Kirchenverwaltung ein wichtiges Organ in den Pfarreien. Sie ist verantwortlich für die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten einer Pfarrei. Kirchenverwaltung ist aber mehr als nur Geld zählen und Geld verwalten – hier können Menschen aktiv am kirchlichen Leben mitarbeiten und mitgestalten. Denn es braucht das Zusammenwirken für das Miteinander von Menschen, denen die Pfarrei viel Wert ist und am Herzen liegt.
Ehrenamt Kirchenpfleger/ Kirchenpflegerin
Sie leisten mit ihrem Ehrenamt als Kirchenpfleger oder Kirchenpflegerin einen unverzichtbaren Dienst für die Kirche von Passau. Hier auf dieser Seite stellen wir Ihnen stellvertretend für die vielen Frauen und Männer in unserem Bistum einige vor. In Videoportraits erzählen sie von ihren Aufgaben, ihrer Motivation und der Zusammenarbeit in ihrem Kirchenverwaltungsteam. Allen Interessierten, in der Kirchenverwaltung mitzuwirken, können sie nach all ihren Jahren als ehrenamtlicher Kirchenpfleger/Kirchenpflegerin nur sagen: Es lohnt sich und ist ein sehr erfüllender Dienst!
Sonntag, 24. November 2024 – Kirchenverwaltungswahl
Die Kirchenverwaltungswahl findet alle 6 Jahre statt. In diesem Jahr ist es wieder soweit: alle wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken sind am Sonntag, 24. November, im Bistum Passau und allen anderen bayerischen (Erz-)Diözesen aufgerufen, durch ihre Stimme ihre Vertreter in den Pfarreien für die Kirchenverwaltung zu wählen.
Rund 1500 Kirchenverwaltungsmitglieder sind im Bistum zu wählen. Noch bis zum 20. Oktober können Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden (s. Wahlvorschlagsliste unten). Aus den Wahlvorschlägen bildet der Wahlausschuss eine Wahlliste. Die Amtszeit der neuen Kirchenverwaltung beginnt am 1. Januar 2025 und endet am 31. Dezember 2030.
Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, seinen Hauptwohnsitz in der Kirchengemeinde hat und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bis 20. November können schriftlich oder mündlich beim jeweils zuständigen Pfarramt noch Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Das Wichtigste zur Kirchenverwaltung auf einen Blick
- Die Kirchenverwaltung ist das Organ der Kirchengemeinde. Sie setzt sich zusammen aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand bzw. der ständigen Vertretung und den gewählten Mitgliedern. Der Kirchenpfleger wird grundsätzlich aus der Mitte der Kirchenverwaltung bestimmt.
- Die Zahl der Mitglieder der Kirchenverwaltung bestimmt sich nach der Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Je mehr Katholiken eine Kirchengemeinde zählt, desto mehr Mitglieder hat die Kirchenverwaltung. So sind in einer Gemeinde mit bis zu 2000 Katholiken grundsätzlich vier Kirchenverwaltungsmitglieder, bis zu 6000 Katholiken sechs Mitglieder und mit mehr als 6000 Katholiken acht Mitglieder zu wählen.
- Wählbar ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, kirchensteuerpflichtig ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Kirchenverwaltungsmitglieder werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Aufgaben der Kirchenverwaltung sind unter anderem:
- die Sorge für die Erfüllung ortskirchlicher Bedürfnisse, hierzu zählen insbesondere der Aufwand für die Feier würdiger Gottesdienste und der Unterhalt der Kirchen
- Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens
- Aufstellung und Beratung des Haushaltsplanes
- Aufstellung und Anerkennung der Jahresrechnung
Unterschied zum Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat ist der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Pfarrgemeinde und dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde, der Koordinierung des Laienapostolates und der Verwirklichung des umfassenden Heilsauftrags der Kirche. Er hat verschiedene Mitbestimmungs‑, Anhörungs- und Informationsrechte bei Entscheidungen zu Pfarrorganisation, Gottesdiensten, Besetzung von Seelsorgestellen, Baumaßnahmen, Veranstaltungen, Pastoralplänen und in der Kommunikation mit der Pfarrbevölkerung. Seine Aufgabe ist es, in allen Bereichen der Pastoral in der Pfarrgemeinde beratend bzw. beschließend mitzuwirken, für die Einheit in der Pfarrgemeinde sowie mit dem Bischof und der Weltkirche Sorge zu tragen.
Wahlort: | Wallerdorf – Feuerwehrhaus | |
Wahlzeiten: | Sonntag, 24.11.2024 | 09:00-12:00 Uhr |
Wahlort: | Künzing – Winterkirche | |
Wahlzeiten: | Sonntag, 24.11.2024 | 09:00-12:00 Uhr |
Wahlort: | Forsthart Kirche – Pfarrsaal | |
Wahlzeiten: | Samstag, 23.11.2024 | 16:00-19:00 Uhr |
Sonntag, 24.11.2024 | 09:00-12:00 Uhr |